Quelle:
www.oamtc.at
Entgegen bisherigen Ankündigungen brauchen Lenker österreichischer Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab 1. April 2004 keine Warnweste für Italien mit zu führen. Dies entspricht dem Inhalt eines italienischen Dekrets und wurde dem ÖAMTC seitens italienischer Behörden mitgeteilt.
ÖAMTC-Tirol-Direktor Dipl.Vw. Walter Ploner: „Eine Warnweste in Italien ist nur für Besitzer von Fahrzeugen vorgeschrieben, die in Italien zugelassen sind bzw. deren Herkunftsland diese gesetzliche Regelung vorsieht. Da bei uns in Österreich derzeit noch keine Verpflichtung für das Mitführen von Warnwesten in Fahrzeugen bis 3,5 t besteht, brauchen Besitzer solcher österreichischer Fahrzeuge keine Warnweste in Italien mit zu führen.
Die Vorschrift für Besitzer von Fahrzeugen, die in Italien zugelassen sind, sieht das Tragen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges (z.B. nach Panne oder Unfall) für jene Personen vor, die sich auf der Fahrbahn befinden.
Wenn also mehrere Personen im Fahrzeug sind und sich nach dem Aussteigen auf der Fahrbahn befinden, müssten alle eine Warnweste tragen.
Dies gilt aber wie angeführt nur für Fahrzeuge mit italienischen Kennzeichen sowie für Fahrzeuge aus Herkunftsländern, wo eine derartige gesetzliche Regelung besteht.
Derzeit gibt es diese Regelung in Österreich aber noch nicht, betont man beim ÖAMTC.
Die Beschaffenheit der in Italien vorgeschriebenen Warnwesten entspricht der EU-Norm “En471“ in den Farben Orange, Rot und Gelb. Somit entsprechen die beim ÖAMTC erhältlichen Warnwesten dieser Regelung und wären daher auch in Italien gültig.
Wenn auch derzeit Österreicher keine Warnweste in Italien benötigen, so ist doch der Kauf und das Mitführen in jedem Falle dringend anzuraten, da damit mit relativ geringem Aufwand bei Unfällen und Pannen, insbesondere auf der Autobahn, ein sehr hoher Sicherheitsgewinn erzielt werden kann, rät ÖAMTC-Tirol-Direktor Walter Ploner.