Done...weil man aus den negativen Erfahrungen anderer Kommunen (z.B. in Deutschland) nichts gelernt hat!
Mein "Buschtaxi" (Bj. 2001 / Euro 2) ist in der Garage unseres Wochenendhauses (GU) abgestellt.
Wenn diese Verordnung umgesetzt wird darf ich nicht einmal mehr mit meinem Auto zur § 57 Überprüfung zum ÖAMTC nach Graz fahren....
Für die täglichen Fahrten haben wir ohnehin einen kleinen 1400-er Benziner...glaubt man wirklich dass die Welt untergehen wird nur weil ich 1 x pro Jahr zum Pickerl in die Stadt fahre...ich denke nicht daran auf den ÖAMTC zu verzichten weil einige
Spinner sich das einbilden...!
Toyofranz