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Geschwindigkeitsbeschränkung A5 https://www.gelaendewagen.at/forum/viewtopic.php?f=7&t=9095 |
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Autor: | Dodge.M37 [ 12.06.2011 - 16:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
Hallo welchen Sinn macht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A5 80km/h gültig für Lkw über 7,5t in der Zeit von 22-5Uhr lg Richard |
Autor: | Toolman [ 13.06.2011 - 6:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
Lärmemissionen? |
Autor: | Dodge.M37 [ 13.06.2011 - 8:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
ein Lkw über 7,5t darf maximal 80 fahren,egal zu welcher Zeit lg Richard |
Autor: | zappduro [ 14.06.2011 - 11:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
Ja, außerhalb der Zeit darf er dort nur 60 fahren |
Autor: | Dodge.M37 [ 14.06.2011 - 13:38 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
zappduro hat geschrieben: Ja, außerhalb der Zeit darf er dort nur 60 fahren wo steht das |
Autor: | Georg [ 14.06.2011 - 20:35 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
...keine Ahnung was das soll! - Es gibt keine anderen Verkehrszeichen (z.B. 60km/h). - In der Nacht schneller als bei Tag wäre auch etwas eigenartig. - Laut 'Help.gv.at' (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.063000.html) gilt für LKW (>3,5t) 50/70/80 (ohne Zeiteinschränkung). "... sorry ..." |
Autor: | hubsi [ 15.06.2011 - 7:34 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
Wenn ich mich richtig an meine Führerscheinausbildung zurück (B,C, E,F,G) erinnere, dann gilt für nicht lärmarme LKW ein Fahrverbot in der Zeit von 22-5h und für lärmarme LKW Tempo 60. Wenn Streckenabschnitte weit genug weg von bewohnten Gebieten sind gibt es eben die Ausnahme von 80 zwischen 22-5h. |
Autor: | zappduro [ 17.06.2011 - 11:40 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
korrekt |
Autor: | Dodge.M37 [ 17.06.2011 - 16:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
laut Polizei und BH Mistelbach LKW über 3,5t 80km/h 0-24Uhr warte noch auf einen Rückruf vom Bundesministerium für Verkehr,dann gibts was schriftliches lg Richard |
Autor: | Georg [ 20.06.2011 - 7:00 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
... und hier ist die Auflösung: http://www.verkehrsjournal.at/cms.asp?editionId=18&articleId=124&action=artikel (Wirtschaftskammer) Zitat: Prozesspolitische Instrumente im Straßengüterverkehr Fahrverbote ... In Österreich gilt auf allen Straßenverkehrsanlagen im Zeitraum von 22.00 bis 05.00 Uhr ein Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem hzG von über 7,5 t. Ausgenommen davon sind, nach StVO § 42 Abs. 6 u.a. Fahrten mit lärmarmen Fahrzeugen. ... Flexible und feste Geschwindigkeitsbeschränkungen Für Kraftfahrzeuge deren hzG über 3,5 t liegt, gilt in Österreich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen. Kraftfahrzeuge welche vom Nachtfahrverbot ausgenommen sind, unterliegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in diesem Zeitraum (BGBl. Nr. 1989/527). d.h. die LKW dürfen schneller fahren, da der Lärmschutz auf der A5 sehr gut ist. Georg |
Autor: | BiEr 1 [ 20.06.2011 - 11:31 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5 |
ist also keine Beschränkung sondern eine "Erhöhung" das Schild siehst auch auf vielen anderen Autobahnen Grüße, Erich |
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