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Geschwindigkeitsbeschränkung A5
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Seite 1 von 1

Autor:  Dodge.M37 [ 12.06.2011 - 16:42 ]
Betreff des Beitrags:  Geschwindigkeitsbeschränkung A5

Hallo

welchen Sinn macht eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A5
80km/h gültig für Lkw über 7,5t in der Zeit von 22-5Uhr :?: :conf: :conf:

lg Richard

Autor:  Toolman [ 13.06.2011 - 6:26 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

Lärmemissionen?

Autor:  Dodge.M37 [ 13.06.2011 - 8:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

ein Lkw über 7,5t darf maximal 80 fahren,egal zu welcher Zeit

lg Richard

Autor:  zappduro [ 14.06.2011 - 11:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

Ja, außerhalb der Zeit darf er dort nur 60 fahren

Autor:  Dodge.M37 [ 14.06.2011 - 13:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

zappduro hat geschrieben:
Ja, außerhalb der Zeit darf er dort nur 60 fahren

wo steht das :?:

Autor:  Georg [ 14.06.2011 - 20:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

...keine Ahnung was das soll!

- Es gibt keine anderen Verkehrszeichen (z.B. 60km/h).
- In der Nacht schneller als bei Tag wäre auch etwas eigenartig.
- Laut 'Help.gv.at' (http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.063000.html)
gilt für LKW (>3,5t) 50/70/80 (ohne Zeiteinschränkung).

:conf: :conf:

"... sorry ..."

Autor:  hubsi [ 15.06.2011 - 7:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

Wenn ich mich richtig an meine Führerscheinausbildung zurück (B,C, E,F,G) erinnere, dann gilt für nicht lärmarme LKW ein Fahrverbot in der Zeit von 22-5h und für lärmarme LKW Tempo 60.
Wenn Streckenabschnitte weit genug weg von bewohnten Gebieten sind gibt es eben die Ausnahme von 80 zwischen 22-5h.

Autor:  zappduro [ 17.06.2011 - 11:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

korrekt

Autor:  Dodge.M37 [ 17.06.2011 - 16:32 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

laut Polizei und BH Mistelbach LKW über 3,5t 80km/h 0-24Uhr
warte noch auf einen Rückruf vom Bundesministerium für Verkehr,dann gibts was schriftliches :mrgreen:

lg Richard

Autor:  Georg [ 20.06.2011 - 7:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

... und hier ist die Auflösung:
http://www.verkehrsjournal.at/cms.asp?editionId=18&articleId=124&action=artikel (Wirtschaftskammer)
Zitat:
Prozesspolitische Instrumente im Straßengüterverkehr
Fahrverbote
...
In Österreich gilt auf allen Straßenverkehrsanlagen im Zeitraum von 22.00 bis 05.00 Uhr ein Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem hzG von über 7,5 t. Ausgenommen davon sind, nach StVO § 42 Abs. 6 u.a. Fahrten mit lärmarmen Fahrzeugen.
...
Flexible und feste Geschwindigkeitsbeschränkungen
Für Kraftfahrzeuge deren hzG über 3,5 t liegt, gilt in Österreich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen. Kraftfahrzeuge welche vom Nachtfahrverbot ausgenommen sind, unterliegen einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h in diesem Zeitraum (BGBl. Nr. 1989/527).


d.h. die LKW dürfen schneller fahren, da der Lärmschutz auf der A5 sehr gut ist.

Georg

Autor:  BiEr 1 [ 20.06.2011 - 11:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Geschwindigkeitsbeschränkung A5

ist also keine Beschränkung sondern eine "Erhöhung"
das Schild siehst auch auf vielen anderen Autobahnen

Grüße, Erich

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