PeterM hat geschrieben:
Also Glück ist bei vorhandenem COC-Paper nicht erforderlich; wehre Dich nur gegen eine Eintragung als Übersiedlungsgut mit 1- oder 2-jährigem Veräußerungsverbot - manchmal denkt die Landesregierung nicht mit...
Die Variante wäre nur erforderlich, wenn es kein COC-Paper gibt oder die Erstzulassung vor dem EU-Beitritt Österreichs erfolgt ist (eigentlich EWR-Beitritt und ganz genau Inkraft-Treten der 93/59/EWG)
Grüsse,
Peter
Vielleicht aber ein zweischneidiges Schwert.
Es ist Übersiedlungsgut, und das darf eigentlich nach EU Richtlinien nicht NOVA belastet werden. Nur da kocht ja jedes Land seine eigene Suppe.
Werde mal nachfragen, wenn ich keine NovA bezahlen brauche, können sie das ruhig eintragen. ABER das ist wohl Wunschdenken.
Vielleicht spielt der TÜV mit und ich kann dann schon Montag gleich zum Finanzamt fahren. Dann weiss ich definitiv mehr.
Noch gibt es ja das Formular zur Rückerstattung vom ÖAMTC.
Finde es momentan aber nicht auf Ihren Seiten, warscheinlich kneifen die Brüder auch.
Was solls, ich habe es auf dem Rechner gespeichert.
LG aus dem Ländle
Steffen