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 Betreff des Beitrags: CoC Papier- schon lustig die Angaben
BeitragVerfasst: 08.03.2007 - 19:46 
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Hallo,
gerade habe ich von LR mein CoC Papier erhalten, damit ich endlich mit meiner NoVA Abgabe das arme Finanzamt unterstützen darf.

Im Papier steht dann drin:

Höhe 1990 mm - ist bei Originalzustand 1196mm
Co Ausstoss 0,436 g/km - ok qualmen tut er ab und zu
Co2 Ausstoss 262 g/km

Verbrauch im Durchschnitt 9,4 Liter/100km, da werde ich doch mal bei der Jet nachfragen ob sie minderwertigen Diesel haben. Ich komm selten auf 10 Liter und dann auch nur auf der Autobahn.

Ist schon lustig, was da alles geschrieben wird.
Man muss halt nur fest daran glauben
Montag ist TÜV Termin mit beiden Autos, dann schauen wir mal.

Gruss aus dem Ländle

Steffen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 09.03.2007 - 7:21 
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Na dann viel Glück beim TÜV :roll:

Lg Stephan

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 Betreff des Beitrags: Re: CoC Papier- schon lustig die Angaben
BeitragVerfasst: 09.03.2007 - 12:06 
Reifenzerstörer
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steffen hat geschrieben:

Höhe 1990 mm - ist bei Originalzustand 1196mm


Ist dein Wagen ein höhergelegter Lamborghini???? :lol:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 09.03.2007 - 12:42 
Daniel Düsentrieb
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Also Glück ist bei vorhandenem COC-Paper nicht erforderlich; wehre Dich nur gegen eine Eintragung als Übersiedlungsgut mit 1- oder 2-jährigem Veräußerungsverbot - manchmal denkt die Landesregierung nicht mit...

Die Variante wäre nur erforderlich, wenn es kein COC-Paper gibt oder die Erstzulassung vor dem EU-Beitritt Österreichs erfolgt ist (eigentlich EWR-Beitritt und ganz genau Inkraft-Treten der 93/59/EWG)

Grüsse,
Peter


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BeitragVerfasst: 09.03.2007 - 18:50 
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PeterM hat geschrieben:
Also Glück ist bei vorhandenem COC-Paper nicht erforderlich; wehre Dich nur gegen eine Eintragung als Übersiedlungsgut mit 1- oder 2-jährigem Veräußerungsverbot - manchmal denkt die Landesregierung nicht mit...

Die Variante wäre nur erforderlich, wenn es kein COC-Paper gibt oder die Erstzulassung vor dem EU-Beitritt Österreichs erfolgt ist (eigentlich EWR-Beitritt und ganz genau Inkraft-Treten der 93/59/EWG)

Grüsse,
Peter


Vielleicht aber ein zweischneidiges Schwert.
Es ist Übersiedlungsgut, und das darf eigentlich nach EU Richtlinien nicht NOVA belastet werden. Nur da kocht ja jedes Land seine eigene Suppe.
Werde mal nachfragen, wenn ich keine NovA bezahlen brauche, können sie das ruhig eintragen. ABER das ist wohl Wunschdenken.
Vielleicht spielt der TÜV mit und ich kann dann schon Montag gleich zum Finanzamt fahren. Dann weiss ich definitiv mehr.
Noch gibt es ja das Formular zur Rückerstattung vom ÖAMTC.
Finde es momentan aber nicht auf Ihren Seiten, warscheinlich kneifen die Brüder auch.
Was solls, ich habe es auf dem Rechner gespeichert.


LG aus dem Ländle

Steffen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 09.03.2007 - 19:50 
Daniel Düsentrieb
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Nö, das wird nicht funktionieren: Die NoVa ist einmal - bei der erstmaligen Zulassung - für jeden PkW zu bezahlen. Was der EuGH entschieden hat, ist das Verbot der Mehrwertsteuerbelastung der Abgabe.

Bei einem österr. Neuwagen läuft das so:
Nettopreis + NoVa = Steuergrundlage, darauf 20%

In der Folge wurde auf die anzuführende NoVa für das selbstimportierte Gebrauchtauto einige Jahre lang noch einmal 20% Steuer eingehoben. Und das hat der EuGH abgestellt.

Grüsse,
Peter


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BeitragVerfasst: 10.03.2007 - 9:30 
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PeterM hat geschrieben:
Nö, das wird nicht funktionieren: Die NoVa ist einmal - bei der erstmaligen Zulassung - für jeden PkW zu bezahlen. Was der EuGH entschieden hat, ist das Verbot der Mehrwertsteuerbelastung der Abgabe.

Bei einem österr. Neuwagen läuft das so:
Nettopreis + NoVa = Steuergrundlage, darauf 20%

In der Folge wurde auf die anzuführende NoVa für das selbstimportierte Gebrauchtauto einige Jahre lang noch einmal 20% Steuer eingehoben. Und das hat der EuGH abgestellt.

Grüsse,
Peter


Ich weiss, nur manchmal habe ich die Vision, das Finanzamt würde einmal im Leben einen bürgerfreundliche Entscheidung treffen. :D

Gruss aus dem Ländle
Steffen


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