glorz hat geschrieben:
Landyhannes hat geschrieben:
Hallo ! .....bin zwar nicht der Fahrwerksguru, aber meines wissens nach ist bodylift generell NICHT eintragungsfähig....abgesehen sind 6cm heftig, die die einen drinnenhaben lassen es glaub ich bei 4cm bewenden....treten ja auch genug Probleme auf, Tankeinfüllstutzen zu kurz, Lenksäule usw.
Bledsinn, mein Bodlyift ist eines der wenigen Sachen, die in meinem Jeep noch typsiert sind!
Alles über 2 Zoll wird aber echt mühsam vom Umbau her, da wird der Schalthebel zu kurz usw.
Auch schaut ein 3 Zoll BL echt seltsam aus!
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man einen Eigenbau-BL nicht typsiert bekommt- man sollte ihn halt aus Alu odgl. machen, damits keine Diskussionen über das Material gibt.
Aber warum Bodlyift selbermachen??? Die Dinger kosten ja eh fast nicht!
Ich halt halt nichtv iel von Bodylifts, Ein anständiegs Fahrwerk bring tviel mehr!
Naja, so seh ich das auch nicht. Ein Bodylift hat schon entscheidende Vorteile.
Du kriegst größere Reifen rein.
Und der Hauptvorteil ist, dass der Schwerpunkt relativ tief bleibt, weil der Motor und die Getriebe nicht mitgehoben werden.
Zum Bodylift: Einen Lift sollte dir ein Zivilingenieur eintragen können, wenn er will.
Das ist halt die Frage.
Ich hab bei mir einen 5cm Lift, eingetragen. Aber halt auch mit Gutachten.
Zu den Reifen: Erhöht sich rechnerisch der Umfang um mehr als 3%, brauchst du auch eine Tachoangleichung.
Die 33ér haben rechnerisch 263,19cm Umfang
Die 235ér 253,05cm
Da erhöht sich der Umfang um 4,01 Prozent.
Und damit brauchst eine Tachoangleichung.
Michi