Muhaha - die MA sagt was.. hat Heizwert. Sitzhöhe war NIE ein Kriterium, nirgendwo in Europa.
Was es gibt:
1) Abgasnorm
Die kann ein Showstopper sein: N1-LkW (Also bis 3,5t) kann ich auch mit PkW-Abgasprüfung als LkW zulassen. Nach den LkW-Normen geprüfte Motoren (zB Iveco 8140 in den meisten Versionen, auch der F1C) zulassungsrechtlich eigentlich nie. JA, es gibt "Affengriffe" über M1-AF, das KBA hat in deutschem Pragmatismus (oder dank der deutlich einflussreicheren Industrie) gelegentlich die LkW-Abgasklasse als PkW-Klasse angesehen,wenn das Fahrzeug selbst in etlichen Ländern doch mit "Wegschauen" als LkW zugelassen wurde, eigentlich aber keiner war (rarer letzer Sonderfall: 3-türige Massif/Campagola). Würde ich in Österreich nicht versuchen.
2) LkW aus steuerlichen Gründen
Neben der NoVa spielt da der Vorsteuerabzug in Österreich eine "prominente" Rolle. Für den KfG-LkW reichen Gitter, damit ist die NoVa weg, umgekehrt sind das eigentlich immer PkW's gewesen, Gitter rausreißen, NoVA nachzahlen, fertig.
Der Fiskal-LkW zum Vorsteuerabzug wird schwieriger: Da gabs ja Bleche, Trennwand, und das vom Lagermax oder Hödlmaier eingebaute Graffel ist ja "nicht mit erträglichem Arbeitsaufwand demontierbar" einzubauen gewesen. Beim großen Lego-Bausatz Defender kann ich die Karosserie mit genug Ersatzteilen immer neu aufbauen.. Kostenfrage.
Aber was tu' ich mit dem 2-sitzigem LC Station oder Jeep oder G..? Ich habs noch nie bei einer LReg durchgespielt, aber eine blöde Idee hab' ich: Gegen die Doka-Pickups ist sogar auf europäischer Ebene das Ladelängen/Radstandsverhältnis festgeschrieben worden: Ladelänge zu kurz = PkW; alte Trennwand rausschneiden, weiter hinten eine einsetzen.. dann gibts halt viel Stauraum hinter den zwei Sitzen und eine zu kurze Ladefläche.
Weitere Idee: den M1-AF (also PkW) kann ich vielleicht noch über die Nutzlast darstellen: Wenn zu wenig Restnutzlast bei voller Personenbesetzung, ist der Weg zum LkW auch zu; andere Federn, ablasten..? ..leider kein LkW mehr

Grüsse
Peter