Reifen Special I: Auf neuen Reifen durch den Bestimmungsdschungel
Viele Geländewagenfahrer tragen sich mit dem Gedanken, für Ihren Offroader andere Reifen und/oder Felgen anzuschaffen. Höher, breiter sollen sie sein. Doch Vorsicht ! Nicht alles, was Ihnen vorschwebt, ist in Österreich auch erlaubt. Schon vor dem Kauf muss einiges beachtet werden.
 
Sind Ihre alten Reifen abgefahren und Sie planen, Reifen der Originaldimension anzuschaffen, haben Sie natürlich kein Problem. Ab zum Reifenhändler, Produkt aussuchen, wuchten und auf die Serienfelge montieren lassen, fertig.

Schwieriger wird es, wenn Sie sich für Reifen oder Felgen entscheiden, die nicht im Typenschein eingetragen sind:

Höhere oder breitere Reifen ? 
Möchten Sie höhere oder breitere Reifen auf die Originalfelgen aufziehen lassen, wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Fahrzeuges und fragen Sie, ob die gewünschte Reifen-/Felgenkombination möglich ist. Wenn ja, lassen Sie sich die Bestätigung schriftlich geben und gehen Sie damit zur jeweils prüfenden Behörde.

Dort muss eine Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Im Fall der Genehmigung trägt die Behörde Ihre neuen Gummis in den Typenschein ein.

Andere Felgen ?
Planen Sie, andere Felgen zu kaufen ? Dann fragen Sie vor dem Kauf, ob ein Gutachten existiert, in dem festgehalten ist, dass die Felge auch für Ihr Fahrzeug geeignet ist. Kontrollieren Sie, ob es Auflagen gibt ! Die Gutachten enthalten auch Informationen, welche Reifen aufgezogen werden können. Mit diesem Gutachten gehen Sie ebenfalls zur zuständigen Behörde.

Riesenreifen ?
Es sind auch Einzelgutachten möglich, z.B. wenn Sie planen, Riesenreifen à la Traktor zu montieren. In diesem Fall müssen Sie sich zuerst an eine Prüfstelle, z.B. den TÜV Österreich wenden, der dann Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren prüft, ob es noch fahrtauglich und sicher ist. Mit dem positiven Gutachten geht's dann ab zur - Sie wissen es schon - zuständigen Behörde, in Wien die MA 46, in den Bundesländern die BH.

Was wird nicht genehmigt ?
Soweit wir in Erfahrung bringen konnten, folgendes:
- Reifen, die über die Kotflügel hinaus stehen.
- Reifen, die (und sei es auch nur bei voller Einfederung) an Karosserie o.ä. streifen.

Zumindest problematisch wird es auch bei Alufelgen, für die kein Festigkeitsgutachten vorgelegt werden kann bzw. wenn keine Prüfzeichen vorhanden sind oder auf Reifen oder Felgen Angaben (z.B. über die Einpresstiefe, die Dimension, etc.) fehlen. 

Problematisch ist auch, dass eine Tachoangleichung verlangt werden kann, wenn die neuen Reifen einen zumindest 2 Prozent höheren oder geringeren Abrollumfang haben. Durch die Änderung des Abrollumfanges zeigt der Tacho natürlich eine falsche Geschwindigkeit an. Die Angleichung ist bei konventionellen Tachos noch machbar, bei elektronischen wird's schwieriger - und kostspieliger. Dazu kommt, dass nach erfolgter Angleichung auch die alten eingetragenen Reifendimensionen aus dem Typenschein gestrichen werden! 

Haben Sie Ihre Eintragung im Typenschein geschafft ? Wir gratulieren !

Wir können nur die dringende Empfehlung aussprechen, dies auch wirklich vornehmen zu lassen. Seien Sie sich bewusst, dass Sie, wenn Sie es nicht tun, gegen das KFG verstoßen. Werden Sie von Polizei oder Gendarmerie mit nicht-typenscheinkonformen Reifen oder Felgen angetroffen, können Ihnen die Kennzeichen abgenommen werden. Es droht ein Verwaltungsstrafverfahren. 

Und wenn ein Unfall passiert ? Dann: Siehe oben. Und: Sollte sich herausstellen, dass die Bereifung schadensverursachend war, haben Sie sich auch Probleme mit Ihrer KfZ-Versicherung eingehandelt, die dann wahrscheinlich Gedanken an Regressansprüche hegt.

Gehen Sie also auf Nummer Sicher und lassen Sie Ihre Reifen und Felgen eintragen. Sprechen Sie sich in jedem Fall vor dem Kauf mit Hersteller und Behörden ab.

 
Foto: gelaendewagen.at





 
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