Sind Ihre alten Reifen abgefahren und Sie planen, Reifen der
Originaldimension anzuschaffen, haben Sie natürlich kein
Problem. Ab zum Reifenhändler, Produkt aussuchen, wuchten und
auf die Serienfelge montieren lassen, fertig.
Schwieriger wird es, wenn Sie sich für Reifen oder Felgen
entscheiden, die nicht im Typenschein eingetragen sind:
Höhere oder breitere Reifen ?
Möchten Sie höhere oder breitere Reifen auf die Originalfelgen
aufziehen lassen, wenden Sie sich an den Hersteller Ihres
Fahrzeuges und fragen Sie, ob die gewünschte
Reifen-/Felgenkombination möglich ist. Wenn ja, lassen Sie sich
die Bestätigung schriftlich geben und gehen Sie damit zur
jeweils prüfenden Behörde.Dort muss eine Antrag auf
Genehmigung gestellt werden. Im Fall der Genehmigung trägt die
Behörde Ihre neuen Gummis in den Typenschein ein.
Andere Felgen ?
Planen Sie, andere Felgen zu kaufen ? Dann fragen Sie vor dem
Kauf, ob ein Gutachten existiert, in dem festgehalten ist, dass
die Felge auch für Ihr Fahrzeug geeignet ist. Kontrollieren Sie,
ob es Auflagen gibt ! Die Gutachten enthalten auch
Informationen, welche Reifen aufgezogen werden können. Mit
diesem Gutachten gehen Sie ebenfalls zur zuständigen Behörde.
Riesenreifen ?
Es sind auch Einzelgutachten möglich, z.B. wenn Sie planen,
Riesenreifen à la Traktor zu montieren. In diesem Fall müssen
Sie sich zuerst an eine Prüfstelle, z.B. den TÜV Österreich
wenden, der dann Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren prüft, ob es
noch fahrtauglich und sicher ist. Mit dem positiven Gutachten
geht's dann ab zur - Sie wissen es schon - zuständigen Behörde,
in Wien die MA 46, in den Bundesländern die BH.
Was wird nicht genehmigt ?
Soweit wir in Erfahrung bringen konnten, folgendes:
- Reifen, die über die Kotflügel hinaus stehen.
- Reifen, die (und sei es auch nur bei voller Einfederung) an
Karosserie o.ä. streifen.
Zumindest problematisch wird es auch bei Alufelgen, für die kein
Festigkeitsgutachten vorgelegt werden kann bzw. wenn keine
Prüfzeichen vorhanden sind oder auf Reifen oder Felgen Angaben
(z.B. über die Einpresstiefe, die Dimension, etc.) fehlen.
Problematisch ist auch, dass eine Tachoangleichung verlangt
werden kann, wenn die neuen Reifen einen zumindest 2 Prozent
höheren oder geringeren Abrollumfang haben. Durch die Änderung
des Abrollumfanges zeigt der Tacho natürlich eine falsche
Geschwindigkeit an. Die Angleichung ist bei konventionellen
Tachos noch machbar, bei elektronischen wird's schwieriger - und
kostspieliger. Dazu kommt, dass nach erfolgter Angleichung auch
die alten eingetragenen Reifendimensionen aus dem Typenschein
gestrichen werden!
Haben Sie Ihre Eintragung im Typenschein geschafft ? Wir
gratulieren !
Wir können nur die dringende Empfehlung aussprechen, dies auch
wirklich vornehmen zu lassen. Seien Sie sich bewusst, dass Sie,
wenn Sie es nicht tun, gegen das KFG verstoßen. Werden Sie von
Polizei oder Gendarmerie mit nicht-typenscheinkonformen Reifen
oder Felgen angetroffen, können Ihnen die Kennzeichen abgenommen
werden. Es droht ein Verwaltungsstrafverfahren.
Und wenn ein Unfall passiert ? Dann: Siehe oben. Und: Sollte
sich herausstellen, dass die Bereifung schadensverursachend war,
haben Sie sich auch Probleme mit Ihrer KfZ-Versicherung
eingehandelt, die dann wahrscheinlich Gedanken an
Regressansprüche hegt.
Gehen Sie also auf Nummer Sicher und lassen Sie Ihre Reifen und
Felgen eintragen. Sprechen Sie sich in jedem Fall vor dem Kauf
mit Hersteller und Behörden ab. |