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H4 Lampe Fragestellung STVO
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Autor:  Gurgler [ 26.09.2009 - 18:28 ]
Betreff des Beitrags:  H4 Lampe Fragestellung STVO

Servus Leute!

Vll. ist ja der ein oder andere RECHTS Spezialist unter euch...

Ist es erlaubt, dass bei Fernlicht/Aufblendlicht an der H4 Lampe sowohl das Abblend als auch das Aufblendglühwendel leuchtet, sprich beide Glühwendel leuchten?

Ob das ganze zu höherem Verschleiss bei Birne oder Reflektor sorgt, sei mal dahingestellt.

Ich hatte eine dubiose Diskussion verfolgt zwischen 2 Mechanikern, die jeweils an ihrer Meinung festhieltn.

Autor:  kato [ 26.09.2009 - 19:33 ]
Betreff des Beitrags: 

Die Lampe wirds wohl nicht lange aushalten!
Aber es gibt z.B. japanische Autos die getrennte Fernscheinwerfer haben wo die Abblendlampe bei Fernlicht sehr wohl weiterleuchtet.
Da mußte ein Mechaniker auch erst den anderen Fragen ob das normal so ist : ach ja :

Autor:  Ing. Stefan Melicha [ 27.09.2009 - 9:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Erstens: wie schon bemerkt wird es die Lampe nicht lange machen da die Tempertur in der Glaskugel zu hoch wird und die Lebensdauer rasant sinkt. Zweitens: Massesockel und Verkabelung sind nur für den Betrieb von einer Leuchtwendel ausgelegt bei einer H4 55/55W ergibt es bei einer Wendel 4,6A bei beiden schon 9,2 A da leuchtet nicht nur die Lampe sondern auch der Kabelbaum auf.
Abblendlich + Aufblendlicht hat schon was, keine Frage und dann bitte mit Doppelscheinwerfer.

L.G.
Stefan

Autor:  nobody [ 27.09.2009 - 15:53 ]
Betreff des Beitrags: 

Ing. Stefan Melicha hat geschrieben:
... bei beiden schon 9,2 A da leuchtet nicht nur die Lampe sondern auch der Kabelbaum auf.


Bei Lampe und Sockel geb ich Dir uneingeschränkt recht, aber 10A sind für 1,5mm² nicht die Welt, da glüht nix.

Autor:  Gurgler [ 27.09.2009 - 17:13 ]
Betreff des Beitrags: 

und wie siehts rein rechtlich aus? Ist das laut STVO erlaubt?

Autor:  nobody [ 27.09.2009 - 17:59 ]
Betreff des Beitrags: 

Nicht, daß ich jetzt unterstellen möchte, daß Gesetze logisch wären, aber: Warum sollte es nicht erlaubt sein?

Autor:  Ing. Stefan Melicha [ 27.09.2009 - 19:19 ]
Betreff des Beitrags: 

Also bei meinen Dreien ist zu den Lampen kein 1,5² mehr drinnen :(

L.G.
Stefan

Autor:  nobody [ 27.09.2009 - 19:39 ]
Betreff des Beitrags: 

Ing. Stefan Melicha hat geschrieben:
Also bei meinen Dreien ist zu den Lampen kein 1,5² mehr drinnen :(

L.G.
Stefan


Wie sind denn die Leitungen abgesichert?

Autor:  PeterM [ 28.09.2009 - 19:30 ]
Betreff des Beitrags: 

Zur hier gestellten rechtlichen Frage: Die STVO sieht dazu überhaupt nichts vor
Die Regelungen zur Bauteilbeschaffenheit/Verwendung der lichtarten wurde schon weiter oben beantwortet (ja, und es ist egal, ob das ein oder mehrere Leuchtmittel sind, aushalten werden es die H4 thermisch nicht)

Grüsse,
Peter

Autor:  michael27 [ 28.09.2009 - 20:41 ]
Betreff des Beitrags: 

...speziell bei den H4- Lämpchen hatte ich einmal bei einem Citroen das Problem, dass es dort bei neuen Lämpchen immer sehr schnell zu korrosionsbedingten Ablagerungen zwischen den Lötstellen am Lampensockel gekommen ist (warum auch immer - direkter Feuchtigkeitseintritt in diesem Bereich war jedenfalls nicht gegeben) und in Folge zu Kriechströmen und Überhitzung an den Sockeln (als Lämpchen habe ich immer genau die vorgeschriebenen - da war sogar der Hersteller im Handbuch angeführt - verwendet).
Der Kontaktabstand bei den Lötstellen am Sockel ist dort nur sehr gering...
Das führte in Folge ca. alle 5.000 km zum Ausfall der Lämpchen (während der gesamten Fahrzeuglebensdauer).
3* verschmorrte sogar der Lampenstecker komplett...

Ich denke, dass hier zumindest zwei Dinge zusammengespielt haben:

1) die sehr schnelle Korrosion der Kontaktstellen
2) möglicherweise Überhitzung auch der Lämpchen aufgrund eines zu eng bemessenen Scheinwerfergehäuses

Jedenfalls bestand hier teilweise wirklich Feuergefahr.

Ich wäre deshalb grundsätzlich vorsichtig, hier bei H4- Lämpchen beide Leuchtwendel gleichzeitig zu betreiben. Das kann - denke ich - ganz schön "in's Aug" gehen...

LG Michael

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